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Den Gebietskörperschaften gemäß § 2 Abs. 2 wird mit In-Kraft-Treten der Verordnung das Gütesiegel "Nationalparkkreis, -stadt oder -gemeinde" (Nationalparkort) verliehen.
Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen kann weiteren Gebietskörperschaften auf Antrag das Gütesiegel "Nationalparkkreis, -stadt oder -gemeinde" (Nationalparkort) verleihen. Abschnitt V Bußgeldbestimmungen
Die Landkreise, Verbandsgemeinden und Gemeinden, in deren Gebiet der Nationalpark liegt, sind berechtigt, den Zusatz „Nationalparklandkreis“,…
Der Kommunale Nationalparkausschuss hat in Grundsatzfragen - das sind insbesondere alle Fragen die den Nationalparkplan einschließlich des Wegeplans und des…
Zuständig für die Ausgabe der Kennzeichen sind die Kreise und kreisfreien Städte als untere Naturschutzbehörden.
Das Gütesiegel „Familienzentrum NRW“ (Gütesiegel) ist ein konzeptgebundenes Prüfzeichen, das Kindertageseinrichtungen nach § 42 des Kinderbildungsgesetzes…
Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale, geschützte Landschaftsbestandteile, geschützte Biotope, Biosphärenregionen, Nationalparke und…
Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale, geschützte Landschaftsbestandteile, geschützte Biotope und Nationalparke sollen durch Schilder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.