NRauchSchG SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 4 NRauchSchG SLHinweispflichtGesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens (Nichtraucherschutzgesetz) Vom 21. November 2007* § 3§ 5 An den Orten, für die nach § 2 ein Rauchverbot besteht, ist dies deutlich sichtbar zu kennzeichnen. § 3§ 5