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Für Grundstücke, die im bisherigen Geltungsbereiche des Rheinischen Rechtes belegen sind, gelten folgende Vorschriften:
Vorschriften zur Überleitung solcher Rechte an Grundstücken zu treffen, die in vergleichbare Einrichtungen des deutschen Rechts übergeleitet werden können.
Die für das Eigentum an Grundstücken bestehenden Vorschriften sind, soweit dieses Gesetz nichts anderes vorschreibt, entsprechend auch auf grundstücksgleiche…
Im Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen gelten die folgenden Vorschriften: Mit Ausnahme fester Geldrenten können beständige Abgaben und Leistungen einem…
Unter der gleichen Voraussetzung finden die für den Erwerb des Eigentums und die Ansprüche aus dem Eigentum an Grundstücken geltenden Vorschriften auf eine…
Im übrigen bleiben die sich nach niederländischen gesetzlichen Vorschriften richtenden Rechte an Grundstücken und Grundstücksrechten mit dem sich aus den…
Auf ein Wiederkaufsrecht, das zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines Grundstücks besteht, finden diese Vorschriften keine Anwendung. Beschränkung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.