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Das Land Nordrhein-Westfalen verpflichtet sich, Grundstücke, die ihm nach der Errichtung des Verbandes aus dem früheren Domanialvermögen des Landes Lippe gesetzlich unmittelbar zufallen, oder die es bevorzugt zu erwerben in der Lage ist, auf den Landesverband zu übertragen.
Das allgemeine Landesvermögen des Landes Lippe ist mit allen auf ihm ruhenden Lasten und Verpflichtungen auf das Land Nordrhein-Westfalen als…
Zur Verwaltung des durch das Gesetz über die Vereinigung des Landes Lippe mit dem Lande Nordrhein-Westfalen vom heutigen Tage (GV. NW. S. 267) ausgesonderten…
Zur Wahrung der kulturellen Belange des früheren Landes Lippe ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe verpflichtet, mit dem Landesverband Lippe im Rahmen der…
Der Landesverband trägt die auf dem von ihm übernommenen Vermögen ruhenden Lasten und Schulden, soweit sie nicht ausdrücklich von Nordrhein-Westfalen übernommen…
Die Landeshoheitsrechte des Landes Nordrhein-Westfalen erstrecken sich auf das bisherige Land Lippe.
übertrage ich auf den Landschaftsverband Rheinland und den Landschaftsverband Westfalen- Lippe, soweit sie Haushaltsmittel aus dem Einzelplan meines Hauses…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.