Gesetze
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Der Beliehene erhält eine Urkunde über die Verleihung. Die Urkunde trägt das große Landessiegel.
Die Verleihung wird im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bekanntgemacht.
Die Verleihungsurkunde ist im Bundesanzeiger zu veröffentlichen.
Die den Antrag stellende Person erhält über die Anerkennung eine Urkunde.
Der Beliehene erhält eine Urkunde über die Verleihung. Diese wird im Amtsblatt des Saarlandes bekannt gemacht.
Über die Verleihung eines nach diesem Gesetz gestifteten Ehrenzeichens oder einer Medaille wird eine Urkunde ausgestellt. Das Ehrenzeichen beziehungsweise die…
Die staatliche Anerkennung ist im Ministerialblatt (Teil I) für das Land Nordrhein-Westfalen bekannt zu machen.
Die Urkunde und die Denkmalplakette des Landes Nordrhein-Westfalen wird von der zuständigen Gemeinde der Eigentümerin oder dem Eigentümer oder einer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.