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Nicht aufgenommenen Rechtsvorschriften bleiben auch für die Zukunft auf Rechtsverhältnisse und Tatbestände anwendbar, die während der Geltung der Vorschriften ganz oder zum Teil bestanden haben oder entstanden sind.
Nicht in die Anlage I zu diesem Gesetz aufgenommene oder im Nachgang im Zuge der Bereinigung aufgehobene Rechtsvorschriften bleiben auf Rechtsverhältnisse und…
Nicht in die Anlage zu diesem Gesetz aufgenommene Rechtsvorschriften bleiben auf Rechtsverhältnisse und Tatbestände auch in Zukunft anwendbar, die während der…
Die durch dieses Gesetz aufgehobenen Rechtsvorschriften bleiben auch für die Zukunft auf Rechtsverhältnisse und Tatbestände, die während der Geltung dieser…
Die in Absatz 1 aufgehobenen Rechtsvorschriften bleiben auch für die Zukunft auf Rechtsverhältnisse und Tatbestände anwendbar, die während der Geltung dieser…
Genehmigungen, die nach bisherigem Recht erteilt waren oder als erteilt galten, bleiben wirksam, wenn sie auch nach dieser Verordnung erteilt werden könnten.
Soweit die Vollstreckung in Landesgesetzen abweichend von diesem Gesetz geregelt ist, sind die Bestimmungen dieses Gesetzes anzuwenden. Die §§ 3 und 3a bleiben…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.