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Die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsverordnungen erläßt der Justizminister.
Die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsverordnungen erläßt der Innenminister.
Die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften werden vom Justizminister erlassen.
Verwaltungsvorschriften zur Durchführung dieses Gesetzes erlassen der Finanzminister und der Innenminister.
Das Ministerium erlässt die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften.
Die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften erlässt das für Inneres zuständige Ministerium.
Das Ministerium erläßt im Einvernehmen mit den beteiligten Ministern die zur Durchführung dieses Gesetzes notwendigen Verwaltungsvorschriften.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.