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Die Prüfung wird unter Leitung der oder des Vorsitzenden vom Prüfungsausschuß abgenommen.
Für die schriftliche Prüfung regelt die zuständige Stelle im Einvernehmen mit dem Prüfungsausschuß die Aufsichtführung, die sicherzustellen hat, daß die Prüfungsteilnehmerin oder der Prüfungsteilnehmer die Arbeiten selbständig und nur mit den erlaubten Arbeits- und Hilfsmitteln ausführt.
Die schriftlichen Aufgaben sind getrennt nach Fächern in verschlossenen Umschlägen aufzubewahren. Die Umschläge werden erst an den Prüfungstagen in Anwesenheit der Prüflinge geöffnet. Bei jeder Aufgabe sind die Zeit, in der sie zu lösen ist, und die Hilfsmittel, die benutzt werden können, anzugeben. Die Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer sind auf die Folgen von Täuschungshandlungen und Ordnungsverstößen hinzuweisen.
Über den Ablauf der schriftlichen Prüfung ist eine Niederschrift nach dem Muster der Anlage 1 zu fertigen. Die Niederschrift über die schriftliche Prüfung enthält insbesondere (Anlage 1) - die Namensliste der Prüflinge, - die Unterschriften der Aufsichtführenden und die Zeiten ihrer Aufsicht, - den Beginn der Aufgabenstellung, - den Zeitpunkt, zu dem einzelne Prüflinge den Raum verlassen und zurückkehren, - den Vermerk, daß auf die Folgen der Verwendung unerlaubter Hilfsmittel, Täuschungen, Täuschungsversuche oder der Mitwirkung an Täuschungen hingewiesen worden ist, - Vermerke besonderer Vorkommnisse.
Die zuständige Stelle regelt im Einvernehmen mit dem/der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses für die schriftliche Prüfung und für die Zeit der Vorbereitung auf…
Die zuständige Stelle regelt im Einvernehmen mit dem/der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses die Aufsichtführung, die sicherstellen soll, dass die…
Der Prüfungsausschuss regelt für die schriftliche Prüfung und für die Zeit der Vorbereitung auf die mündliche Prüfung die Aufsichtsführung, die sicherstellen…
Die zuständige Stelle regelt im Einvernehmen mit dem Vorsitz des Prüfungsausschusses die Aufsichtsführung, die sicherstellen soll, dass die Prüflinge die…
Über den Verlauf der schriftlichen Prüfung ist jeweils eine Niederschrift (Anlage 1) zu fertigen und von der Aufsichtsführung beziehungsweise vom Vorsitz des…
Die zuständige Stelle regelt im Einvernehmen mit dem Prüfungsausschuss die Aufsichtsführung während der schriftlichen Prüfung. Durch die Aufsichtsführung soll…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.