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Für die Erteilung des Unschädlichkeitszeugnisses sind die Kreise und kreisfreien Städte als Katasterbehörden zuständig. Findet jedoch die Rechtsänderung (§ 1) im Rahmen eines Flurbereinigungs- oder Siedlungsverfahrens statt, so ist die Flurbereinigungsbehörde zuständig.
Die Flurbereinigungsbehörde teilt dem Grundbuchamt und der für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständigen Behörde die Anordnung des…
Für die Erteilung des Unschädlichkeitszeugnisses ist das Landesamt für Kataster-, Vermessungs- und Kartenwesen zuständig. Findet die Rechtsänderung im Rahmen…
Die Richterin oder der Richter bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, entscheidet über die Erteilung des Unschädlichkeitszeugnisses. Das…
Zuständige Verwaltungsbehörde für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Flurbereinigungsgesetz sind die Flurbereinigungsbehörden.
Aufgaben der Flurbereinigung werden von den Bezirksregierungen insoweit als Flurbereinigungsbehörden wahrgenommen. Diese unterliegen der Aufsicht der oberen…
Die Kreise und die kreisfreien Städte haben als Katasterbehörden
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.