Gesetze
Gesetz wird geladen …
Für die Erteilung des Unschädlichkeitszeugnisses ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk das Grundstück belegen ist.
Das Verfahren wird dem Rechtspfleger übertragen. Die §§ 4 bis 12 und § 28 des Rechtspflegergesetzes sind anzuwenden.
Die Richterin oder der Richter bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, entscheidet über die Erteilung des Unschädlichkeitszeugnisses. Das…
Für die Erteilung des Unschädlichkeitszeugnisses ist das Landesamt für Kataster-, Vermessungs- und Kartenwesen zuständig. Findet die Rechtsänderung im Rahmen…
Für die Erteilung des Unschädlichkeitszeugnisses sind die Kreise und kreisfreien Städte als Katasterbehörden zuständig. Findet jedoch die Rechtsänderung (§ 1)…
Gegen die Ablehnung des Antrags auf Erteilung des Unschädlichkeitszeugnisses steht dem Antragsteller, gegen die Erteilung des Unschädlichkeitszeugnisses den…
Soweit in den Fällen des § 4 Abs. 2 Unschädlichkeitszeugnisse von Kommunalaufsichtsbehörden erteilt werden, finden die Vorschriften dieses Gesetzes…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.