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Für die Durchführung der Zusammenlegung sind die Flurbereinigungsbehörden als Zusammenlegungsbehörden, das für Flurbereinigung zuständige Ministerium als obere Zusammenlegungsbehörde zuständig.
Die Durchführung der Flurbereinigung ist von den Ländern als eine besonders vordringliche Maßnahme zu betreiben. Sie bestimmen, welche Fachbehörden…
Der Zusammenschluß und die Satzung bedürfen der Genehmigung der für die Flurbereinigung zuständigen obersten Landesbehörde.
Aufgaben der Flurbereinigung werden von den Bezirksregierungen insoweit als Flurbereinigungsbehörden wahrgenommen. Diese unterliegen der Aufsicht der oberen…
Zuständige Verwaltungsbehörde für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Flurbereinigungsgesetz sind die Flurbereinigungsbehörden.
Für die Durchführung der Gemeinheitsteilungen (Auseinandersetzungsverfahren) sind die Flurbereinigungsbehörden als Auseinandersetzungsbehören und das für…
Die der oberen Flurbereinigungsbehörde – Abteilung 9 der Bezirksregierung Münster - übertragenen Aufgaben werden auf das Ministerium für Umwelt und Naturschutz,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.