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Die Bekanntgabe der Ergebnisse der Schätzung (§ 32 des Flurbereinigungsgesetzes) kann mit der Bekanntgabe des Zusammenlegungsplanes verbunden werden.
Die Bekanntgabe der Wertermittlungsergebnisse (§ 32) kann mit der Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes (§ 59) verbunden werden.
Die Ermittlung des Wertes der Grundstücke ist in einfacher Weise vorzunehmen. Die Bekanntgabe der Ergebnisse kann mit der Bekanntgabe des Zusammenlegungsplanes…
Die Bekanntgabe der Ergebnisse der Schätzung (§ 32 des Flurbereinigungsgesetzes) kann in einfach gelagerten Fällen mit Zustimmung der gemeinschaftlichen…
Die in § 32 Satz 1 des Flurbereinigungsgesetzes vorgeschriebene Auslegung der Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung zur Einsichtnahme für die…
Über Widersprüche gegen die Ergebnisse der Schätzung und den Auseinandersetzungsplan entscheidet die Spruchstelle für Flurbereinigung (§§ 2ff. des…
Über Widersprüche gegen die Ergebnisse der Schätzung und den Auseinandersetzungsplan entscheidet die Spruchstelle für Flurbereinigung (§§ 2 ff. des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.