Gesetze
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Organe der Fischereigenossenschaft sind die Genossenschaftsversammlung und der Vorstand.
Die Fischereigenossenschaft wird durch den Vorstand gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und höchstens zwei…
Organe der Waldgenossenschaft sind die Genossenschaftsversammlung und der Vorstand.
die Aufgaben der Genossenschaftsversammlung, des Vorstandes und des Vorsitzenden,
Genossenschaftsorgane sind die Genossenschaftsversammlung, der Genossenschaftsrat und der Vorstand.
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte sowie nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung und der Beschlüsse der Genossenschaftsversammlung die übrige Verwaltung…
Genossenschaftsorgane sind die Genossenschaftsversammlung, der Genossenschaftsrat und der Vorstand.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.