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Die Fischereigenossenschaft unterliegt der Aufsicht des Staates.
Hat die Fischereigenossenschaft ihren Sitz im Gebiet eines Kreises, so ist Aufsichtsbehörde der Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde. Hat die Fischereigenossenschaft ihren Sitz im Gebiet einer kreisfreien Stadt, so ist Aufsichtsbehörde die kreisfreie Stadt.
Obere Aufsichtsbehörde ist die Bezirksregierung.
Oberste Aufsichtsbehörde ist das für Fischerei zuständige Ministerium (Ministerium).
Die Fischereigenossenschaft untersteht der Aufsicht der Fischereibehörde.
Obere Fischereibehörde ist die Bezirksregierung.
Die Fischereiberechtigten, deren Fischereirechte zu einem gemeinschaftlichen Fischereibezirk gehören, bilden eine Fischereigenossenschaft. Die…
Obere Aufsichtsbehörde ist für kreisangehörige Gemeinden die Bezirksregierung, für kreisfreie Städte das für Kommunales zuständige Ministerium.
Die Fischereiaufsicht ist Aufgabe des Fischereiverbands Saar.
Obere Aufsichtsbehörde ist die Bezirksregierung, wenn die Landrätin oder der Landrat Aufsichtsbehörde ist, sonst das für Kommunales zuständige Ministerium.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.