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Der Fischereischein erhält seine Gültigkeit nach Abführung der nordrhein-westfälischen Fischereiabgabe und Ausstellung des Nachweises über deren Entrichtung für
ein Kalenderjahr oder
fünf aufeinander folgende Kalenderjahre.
Die Gültigkeit des Fischereischeins kann auf Antrag erneuert werden.
Zum Zeitpunkt der Ausübung der Fischerei müssen die Voraussetzungen nach Absatz 1 vorliegen.
Die Gültigkeitsdauer des Fischereischeins kann verlängert werden. Die Verlängerung der Gültigkeitsdauer steht der Erteilung gleich.
Ein Fischereischein, der vor dem 1. Juli 2026 erteilt wurde, gilt bis zum Ablauf seiner Gültigkeit fort. Der Antrag auf Erteilung des neuen Fischereischeins auf…
Aus den Gründen des Absatzes 2 Nr. 2 kann der Fischereischein nicht mehr versagt werden, wenn seit der Rechtskraft der Entscheidung fünf Jahre vergangen sind.
Werden nach Erteilung des Fischereischeins Tatsachen bekannt, die bereits vorhanden waren oder später entstanden sind und die eine Versagung gemäß § 33 Absatz 2…
im Fall der Erteilung eines Jahresfischereischeins: die Angabe über das Vorliegen der zur Ausübung des Fischfangs notwendigen Kenntnisse und über die…
Die erste Erteilung eines Fischereischeins mit Ausnahme des Jugendfischereischeins ist davon abhängig, dass der Antragsteller eine Fischerprüfung bestanden hat,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.