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Die Verbandsversammlung wählt für die Dauer ihrer Wahlzeit ohne Aussprache ehrenamtliche Stellvertreterinnen und Stellvertreter des Verbandsvorstehers in entsprechender Anwendung des Verfahrens nach § 67 Absatz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Sie vertreten die Verbandsvorsteherin oder den Verbandsvorsteher bei der Leitung der Sitzungen der Verbandsversammlung sowie ihrer Ausschüsse und bei der Repräsentation.
Zur Vertretung im Amt bestellt die Verbandsversammlung aus den leitenden hauptamtlichen Beamtinnen und Beamten oder Beschäftigten des Landesverbandes Lippe eine allgemeine Vertretung der Verbandsvorsteherin oder des Verbandsvorstehers.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Die Verbandsvorsteherin oder der Verbandsvorsteher wird von der Verbandsversammlung aus dem Kreis der Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten…
Jedes Mitglied des Vorstandes vertritt im Rahmen seiner Aufgaben und Befugnisse den Verband gerichtlich und außergerichtlich. In allen übrigen Fällen vertritt…
Die Verbandsversammlung wählt aus ihrer Mitte eine vertretungsberechtigte Person einer Gemeinde oder eines Gemeindeverbandes zur Vorsitzenden oder zum…
Der Vorstand bestellt mit Zustimmung des Verbandsrates eine Abteilungsleiterin oder einen Abteilungsleiter zu seinem ständigen Vertreter.
Der Vorstand bestellt mit Zustimmung des Verbandsrates eine Abteilungsleiterin oder einen Abteilungsleiter zu seinem ständigen Vertreter.
Der Vorstand bestellt mit Zustimmung des Verbandsrates eine Geschäftsbereichsleiterin oder einen Geschäftsbereichsleiter zu seinem ständigen Vertreter.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.