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Kommunale Zusatzversorgungskassen sind
die Rheinische Zusatzversorgungskasse (RZVK), Sonderkasse der Rheinischen Versorgungskassen, für das Gebiet des Landschaftsverbandes Rheinland
und die Kommunale Zusatzversorgungskasse Westfalen-Lippe (kvw-Zusatzversorgung), Sonderkasse der Kommunalen Versorgungskassen Westfalen-Lippe, für das Gebiet des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe als überörtliche Zusatzversorgungskassen,
die bei der Stadt Köln nach bisherigem Recht genehmigte Zusatzversorgungskasse als örtliche Zusatzversorgungskasse.
Die kommunalen Zusatzversorgungskassen sind rechtlich unselbständige Einrichtungen ihres Trägers.
selbständige Nebenbetriebe und selbständige Betriebsabteilungen gewerblicher Unternehmen mit landwirtschaftlichem, forstwirtschaftlichem, wein-, obst- oder…
Kommunale Versorgungskassen sind
Mitglieder der überörtlichen Zusatzversorgungskassen sind die Gemeinden und Gemeindeverbände ihres Geschäftsbereichs, soweit sie nicht einer anderen…
Die nach der Satzung zu bildenden Teilvermögen der Zusatzversorgungskasse haften jeweils nur für die eigenen Verbindlichkeiten, nicht aber für die…
Landesrechtliche Vorschriften für Religionsgemeinschaften, die den Rechtsstatus einer Körperschaft des öffentlichen Rechts besitzen, gelten auch für die als…
Aufgabe der kommunalen Zusatzversorgungskassen ist es, durch Versicherung den Beschäftigten ihrer Mitglieder eine zusätzliche betriebliche Alters-,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.