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Die in § 1 Abs. 1 übertragenen Befugnisse werden im Namen der Landesregierung ausgeübt.
Die nach den §§ 2 und 3 übertragenen Befugnisse werden im Namen der Landesregierung ausgeübt.
Den Bezirksregierungen werden, soweit sie für meinen Geschäftsbereich tätig werden, folgende Befugnisse übertragen:
Die nachstehenden Befugnisse werden auf die Bezirksregierungen, vorbehaltlich abweichender Regelungen in § 2, übertragen:
Die Ermächtigung der Landesregierung, durch Rechtsverordnung
Die in Bundesgesetzen vorgesehenen Ermächtigungen zum Erlaß von Rechtsverordnungen, die durch § 1 Satz 1 des Gesetzes über Ermächtigungen zum Erlaß von…
werden auf die in Satz 2 bezeichneten Stellen übertragen. Die in Satz 1 aufgezählten Befugnisse werden übertragen auf:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.