Gesetze
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Die Mitglieder können ihr Amt jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber der Ärztekammer niederlegen.
Die Mitgliedschaft endet, wenn eine Bestellungsvoraussetzung entfällt.
Begründen Tatsachen den Verdacht auf das Vorliegen eines Beendigungs- oder Abberufungsgrundes, kann dem Mitglied die Amtsführung bis zur Klärung vorläufig untersagt werden. Die Entscheidung trifft die Ärztekammer.
Die Mitgliedschaft im Verein endet, wenn die Frist nach § 62 Abs. 5 und § 63 Abs. 3 abgelaufen ist, die Dauer der Zulassung abgelaufen ist, die Zulassung…
Außer in den Fällen des § 91 Abs. 2 endet das Amt eines Organmitglieds vorzeitig durch Tod, Niederlegung des Amtes oder Abberufung.
Ein Mitglied kann jederzeit von der berufenden Stelle abberufen werden.
Das Amt als Vorstandsmitglied endet vorzeitig durch Niederlegung des Amtes, Verlust des Rechts zur Bekleidung öffentlicher Ämter, Eintritt der…
Die Mitgliedschaft im Verband kann durch Kündigungserklärung einer Mitgliedskörperschaft beendet werden. Die Kündigung ist innerhalb der ersten achtzehn Monate…
Die Mitglieder nach § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 9 können auch von sich aus ihre Mitgliedschaft durch Erklärung gegenüber dem für Weiterbildung zuständigen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.