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Über alle mit der Prüfung zusammenhängenden Beratungen und alle Prüfungsvorgänge sind Niederschriften zu fertigen.
Die Niederschrift über die schriftliche und praktische Prüfung ist von dem Aufsichtführenden zu fertigen und zu unterzeichnen.
Die Niederschrift über die mündliche Prüfung soll die Aufgabenstellung und den Gang der Prüfung sowie die Leistungen des Prüfungsteilnehmers erkennen lassen. Das Abstimmungsergebnis über die Note ist aufzunehmen und im Falle einer mit mangelhaft oder ungenügend beurteilten Leistung im einzelnen zu begründen. Die Niederschrift ist vom Schriftführer und vom Fachprüfer zu unterzeichnen.
Die Niederschriften über die schriftliche und die praktische Prüfung sind von den aufsichtführenden Lehrkräften zu fertigen und zu unterzeichnen.
Über den Verlauf der Prüfung einschließlich der Feststellung des Ergebnisses ist eine Niederschrift anzufertigen. Sie ist von den Mitgliedern des…
Über den Prüfungsverlauf einschließlich der Feststellung der einzelnen Prüfungsergebnisse und des Gesamtergebnisses ist eine Niederschrift zu fertigen. Die…
Über den Verlauf der Prüfung einschließlich der Feststellung der einzelnen Prüfungsergebnisse ist eine Niederschrift zu fertigen, die von den Mitgliedern des…
Über den Verlauf der praktischen Prüfung und über die Feststellung des Gesamtergebnisses der Prüfung ist eine Niederschrift zu fertigen. Sie ist von den…
Über den Verlauf der mündlichen Prüfung, einer Ergänzungsprüfung und über die Feststellung des Gesamtergebnisses der Prüfung ist eine Niederschrift zu fertigen.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.