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Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem fachpraktischen Teil. Sie ist gebührenfrei.
Der Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung ist mindestens acht Wochen vor Beendigung der theoretischen und fachpraktischen Ausbildung über die Leitung des Fachseminars an den Vorsitz des Prüfungsausschusses zu richten. Dem Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung sind von der Leitung des Fachseminars beizufügen:
die in § 3 Abs. 3 aufgeführten Unterlagen,
Die Abschlussprüfung umfasst:
Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen Teil mit drei Aufsichts-arbeiten zu je drei Zeitstunden und einer mündlichen Prüfung.
Zur Abschlussprüfung ist zuzulassen:
Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage aufgeführten Qualifikationen sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er…
Die Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen: Die Prüfung ist in den Prüfungsbereichen nach den Nummern 1 bis 3 schriftlich und im Prüfungsbereich…
Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.