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Die schriftliche Prüfung besteht aus jeweils einer Klausurarbeit in den Fachbereichen: - Hauswirtschaft, - Pädagogik und Psychologie, - Säuglings-, Kinder- und Krankenpflege sowie - Sozialkunde. Für die Klausurarbeiten sind insgesamt sechs Zeitstunden vorzusehen.
Die Fachseminare reichen dem Vorsitz des Prüfungsausschusses gemeinsam mit dem Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung spätestens acht Wochen vor dem Termin der schriftlichen Prüfung für jeden der vorgesehenen Fachbereiche zwei Aufgabenvorschläge mit Angabe der Bearbeitungsdauer, des Lösungskataloges und der zulässigen Hilfsmittel ein. Der Vorsitz des Prüfungsausschuss beschließt die Prüfungsaufgaben, die dem Fachseminar rechtzeitig über die Bezirksregierung in versiegelten Umschlägen zugeleitet werden. Die Umschläge dürfen erst unmittelbar vor Beginn der jeweiligen Klausurarbeit im Prüfungsraum in Anwesenheit der Prüflinge geöffnet werden.
Als Prüfungsaufgabe ist entweder ein Thema abzuhandeln oder eine stichwortartige Beantwortung von Fragen vorzusehen oder beides.
In den Fällen des § 11 Abs. 2 wird der Prüfling von der mündlichen Prüfung ausgeschlossen. Gleiches gilt, wenn er ohne zwingenden Grund nicht zur schriftlichen Prüfung erschienen ist. § 11 Abs.1 Satz 2 gilt entsprechend.
Die Klausurarbeiten sind von den jeweiligen Lehrkräften des Fachseminars und einem Mitglied des Prüfungsausschusses unabhängig voneinander zu benoten. Bei voneinander abweichenden Urteilen entscheidet der Vorsitz des Prüfungsausschusses.
Die schriftliche Abschlussprüfung besteht aus drei Klausuren der jeweiligen Fachrichtung. In jedem Prüfungsfach wird eine Klausur geschrieben. Die Aufgaben…
Die schriftliche Abschlussprüfung besteht aus fünf Klausuren. Die Aufgaben werden aus den Fachgebieten nach § 8 Absatz 2 ausgewählt.
Die schriftliche Abschlussprüfung besteht aus je einer Klausur in folgenden Fächern: Für jede Klausur sind die Bearbeitungszeit und die zulässigen Hilfsmittel…
Die schriftliche Prüfung besteht aus drei Klausuren, deren Themen den Bereichen gemäß § 10 Nr. 1 bis 3 entnommen sind. Die Erstellung der Aufgabenvorschläge und…
Die schriftliche Prüfung besteht aus drei unter Aufsicht durchzuführenden Prüfungsleistungen. Die Aufgabenstellungen sind aus der Beschreibung von im…
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die schriftliche Prüfung wird in der Regel am Ende des Abschlusslehrgangs abgelegt. Die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.