Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die praktische Prüfung soll vor Ablauf der Ausbildung und spätestens acht Wochen nach Beendigung der schriftlichen Prüfung stattfinden. Die praktische Prüfung besteht aus einer handlungs- und praxisorientierten Situation, in welcher der Prüfling vorrangig die sozialen und kommunikativen Kompetenzen nachweisen soll. Die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses bestimmt auf Vorschlag der Studienleitung, aus welchem Themengebiet der Anlage 5 die zu lösende praktische Aufgabe zu entnehmen ist.
Die Prüfung einschließlich Prüfungsgespräch soll für den einzelnen Prüfling nicht länger als 20 Minuten dauern. Dem Prüfling ist eine Vorbereitungszeit von maximal 30 Minuten zu gewähren.
Die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses leitet die praktische Prüfung und ist berechtigt, jederzeit in die Prüfung einzugreifen. Sie oder er kann Fachlehrerinnen oder Fachlehrer, die nicht Mitglieder des Prüfungsausschusses sind, beauftragen, Prüfungsfragen zu stellen und Bewertungsvorschläge abzugeben.
Die Leistungen in der praktischen Prüfung sind mit einer in § 12 festgelegten Note zu bewerten. Die Entscheidung wird vom Prüfungsausschuss mit Stimmenmehrheit getroffen. Stimmenthaltung ist unzulässig. Wird die praktische Prüfung mit „ungenügend“ bewertet, gilt die Laufbahnprüfung insgesamt als nicht bestanden.
Die praktische Prüfung soll vor Ablauf der Ausbildung und spätestens acht Wochen nach der schriftlichen Prüfung stattfinden. Die praktische Prüfung gliedert…
Der praktische Teil der Prüfung findet vor dem gesamten Prüfungsausschuß statt und sollte in der Regel je Prüfling nicht länger als 15 Minuten dauern.
Die praktische Prüfung gliedert sich in ein Fachgespräch mit einem Mitglied des Prüfungsausschusses über eine von der zu prüfenden Person vorbereitete…
Die Aufgaben der praktischen Prüfung sind vom gesamten Prüfungsausschuss mit Punkten gemäß § 5 zu bewerten. Sie ist bestanden, wenn jede der drei…
Der praktische Teil der Prüfung erstreckt sich auf folgende Fächergruppen: Der Prüfling hat in jedem Fach der jeweiligen Fächergruppe fallbezogen seine…
Der Prüfling ist zur praktischen Prüfung zugelassen, wenn mindestens drei Prüfungsarbeiten mit „ausreichend“ oder mit einer besseren Bewertung beurteilt worden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.