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Über den Verlauf der Prüfung ist eine Niederschrift zu fertigen, in der
die geprüften Sach- und Rechtsgebiete,
die Bewertungen der Aufsichtsarbeiten,
die Bewertungen der mündlichen Prüfung,
das Gesamtergebnis der Prüfung und
etwaige Unregelmäßigkeiten
festgestellt werden. Sie ist von der vorsitzenden Person des Prüfungsausschusses zu unterschreiben.
Eine Kopie der Niederschrift ist mit den Aufsichtsarbeiten der Ausbildungsbehörde zu übersenden.
Über die Prüfungen ist eine Niederschrift zu fertigen. Sie enthält:
Über den Prüfungshergang ist eine Niederschrift aufzunehmen, in der festgestellt werden
Über den Verlauf der Prüfung ist eine Niederschrift aufzunehmen, in der festgestellt werden:
Schlussentscheidung des Prüfungsausschusses;
Bewertung der schriftlichen Arbeiten;
Über den Ablauf der Prüfung ist eine Niederschrift zu fertigen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.