Gesetze
Gesetz wird geladen …
Für Beamtinnen und Beamte des bergtechnischen und bergvermessungstechnischen Dienstes in der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, bestimmt sich der Zugang zur Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt, nach den allgemeinen laufbahnrechtlichen Voraussetzungen.
Die für Bergbau zuständige Behörde bestimmt im Einvernehmen mit dem für Bergbau zuständigen Ministerium den Zeitpunkt sowie den Ablauf des Verfahrens zum Erwerb der entsprechenden Laufbahnvoraussetzungen. Die Beschäftigten sind rechtzeitig zu unterrichten.
Beamtinnen und Beamte der Laufbahn des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 in der Umweltverwaltung im Land Nordrhein-Westfalen erwerben die…
Beamtinnen und Beamte der Ämtergruppe des ersten Einstiegsamts der Laufbahngruppe 2 erwerben die Befähigung für die Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamts der…
Verbeamtete Personen der Ämtergruppe des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 1 erwerben die Befähigung für die Laufbahn der Ämtergruppe des ersten…
Beamtinnen und Beamte der Laufbahn für die Ämtergruppe des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 im Forstdienst des Landes Nordrhein-Westfalen erwerben die…
Die Einstellungsbehörde kann Beamtinnen und Beamte der Laufbahn des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 1 des feuerwehrtechnischen Dienstes unter den…
In den Laufbahnabschnitt II oder den Laufbahnabschnitt III des Polizeivollzugsdienstes können in Einzelfällen durch Anerkennung der Befähigung Beamtinnen und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.