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Fortbildungen im Sinne des § 5 Absatz 2 Nummer 1 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren müssen im Schwerpunkt eines der in § 5 genannten Themengebiete zum Gegenstand haben. Aufeinander folgende Fortbildungen sollen in der Regel nicht dasselbe Schwerpunktthema haben.
Bei Fortbildungsveranstaltungen, die nicht in Präsenzform durchgeführt werden, müssen die Möglichkeiten der Interaktion der Referentinnen und Referenten mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie der Teilnehmerinnen und Teilnehmer untereinander während der Dauer der Fortbildungsveranstaltung sichergestellt sein und der Nachweis der durchgängigen Teilnahme erbracht werden.
Die Gesamtdauer der innerhalb von zwei Jahren zu absolvierenden Fortbildung darf in der Regel 10 Zeitstunden nicht unterschreiten.
Bis zu drei Zeitstunden können im Wege des Selbststudiums absolviert werden, sofern eine Lernerfolgskontrolle erfolgt.
Die Fortbildung im Umfang von mindestens 40 Unterrichtseinheiten muss spätestens fünf Jahre nach dem Abschluss der theoretischen Schulung nachgewiesen werden.…
Soweit nach dieser Verordnung Fortbildungen im Umfang von insgesamt 160 Zeitstunden vorgeschrieben sind (160h-Fortbildung), müssen diese insbesondere die…
Die Fortbildung dauert mindestens zwölf Monate und maximal 24 Monate und umfasst mindestens 400 Zeitstunden.
soweit diese mindestens drei Monate andauern. Darüber hinaus kann die zuständige Behörde auf Antrag zeitlich begrenzte Ausnahmen von Absatz 1 zulassen, soweit…
Die Fortbildungsveranstaltung dauert drei Tage und besteht aus theoretischem Unterricht und praktischen Unterweisungen. Ziel der Fortbildung ist die Vermittlung…
Die in § 1 genannten Personen haben mindestens alle zwei Jahre an Fortbildungsveranstaltungen von insgesamt mindestens drei Tagen teilzunehmen, in denen die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.