Gesetze
Gesetz wird geladen …
Beamte und Soldaten mit gültigem Nachweis über eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Bergführer erhalten bei Verwendung als
Bergführer in der Bergausbildung von Polizeivollzugsbeamten oder
Bergführer der Bundeswehr
eine Zulage (Bergführerzulage) in Höhe von 57,52 Euro monatlich.
Die Bergführerzulage erhalten auch Beamte und Soldaten für die Dauer ihrer in geschlossenen Lehrgängen stattfindenden Ausbildung zum Bergführer.
Beamte und Soldaten, die nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung nicht nach Absatz 1 Nr. 1 oder 2 verwendet werden, jedoch zur Erhaltung ihres bergsteigerischen Könnens verpflichtet sind, erhalten die Bergführerzulage in Höhe von 23,01 Euro monatlich.
Beamte und Soldaten mit gültigem Nachweis über eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Bergführer erhalten bei Verwendung als eine Zulage…
der Bergführerzulage nach § 23l Abs. 1 in Höhe von 134,22 Euro monatlich
der Bergführerzulage nach § 23l Abs. 1 in Höhe von 95,87 Euro monatlich
| Luftfahrzeugführer mit der Erlaubnis oder Berechtigung zum Führen von sonstigen Luftfahrzeugen und Luftfahrzeugoperationsoffiziere mit der Erlaubnis zum…
Eine Zulage in Höhe von 300,00 Euro monatlich erhält, wer als Polizeivollzugsbeamtin oder als Polizeivollzugsbeamter
Die Zulage beträgt 25,56 Euro monatlich. Der Anspruch auf die Zulage entsteht mit dem Tag, an dem die anspruchsberechtigende Tätigkeit tatsächlich aufgenommen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.