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Zur Kindertagespflege geeignete Personen sollen über vertiefte Kenntnisse zu den besonderen Anforderungen der Kindertagespflege verfügen. Sofern Kindertagespflegepersonen nicht sozialpädagogische Fachkräfte mit Praxiserfahrung in der Betreuung von Kindern sind, sollen sie über eine Qualifikation auf der Grundlage eines wissenschaftlich entwickelten Lehrplans verfügen, der inhaltlich und nach dem zeitlichen Umfang dem Standard des vom Deutschen Jugendinstitut entwickelten Lehrplans zur Kindertagespflege (im Folgenden DJI-Curriculum genannt) entspricht. Diese Qualifizierung soll spätestens ab der Betreuung eines zweiten Kindes vorliegen. Wegen der Besonderheiten des Tätigkeitsfeldes können die Jugendämter bestimmen, dass auch sozialpädagogische Fachkräfte mit Praxiserfahrung über eine Qualifikation zur Kindertagespflege verfügen müssen.
Alle Kindertagespflegepersonen, die erstmalig die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson aufnehmen, sollen über eine Qualifikation auf der Grundlage eines wissenschaftlich entwickelten Lehrplans verfügen, der inhaltlich und nach zeitlichem Umfang dem Standard des vom Deutschen Jugendinstitut entwickelten Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuchs Kindertagespflege Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern unter drei, 1. Auflage 2015, das über die Friedrich Verlag GmbH zu beziehen ist, im Folgenden QHB, entspricht. Abweichend davon benötigen sozialpädagogische Fachkräfte, die erstmalig als Kindertagespflegeperson tätig werden, nur einen Nachweis über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege im Umfang von 80 Unterrichtseinheiten.
Die zuständigen Gremien können in den Satzungen regeln, dass in ihrem Jugendamtsbezirk tätige Kindertagespflegepersonen zum Nachweis der persönlichen Eignung über eine QHB-Qualifikation nach Absatz 2 Satz 1 verfügen müssen.
Zur Sicherung und Weiterentwicklung der pädagogischen Qualität in Kindertagespflege sind Kindertagespflegepersonen verpflichtet, mindestens fünf Stunden jährlich Fortbildungsangebote wahrzunehmen. Die zuständigen Gremien können in den Satzungen regeln, dass in ihrem Jugendamtsbezirk tätige Kindertagespflegepersonen sich in höherem Umfang regelmäßig fortbilden müssen.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn die Person für die Kindertagespflege geeignet ist. Geeignet im Sinne des Satzes 1 sind Personen, die Sie sollen über…
Als für die Kindertagespflege grundsätzlich qualifiziert können Personen nach individueller Prüfung durch den örtlichen Träger der Jugendhilfe angesehen werden,…
Die im Rahmen flexibler Angebotsformen eingesetzten Personen sollen mindestens über eine Qualifikation als Kindertagespflegeperson im Umfang von 160…
sie sozialpädagogische Fachkraft im Sinne der „Verordnung zu den Grundsätzen über die Qualifikation und den Personalschlüssel“ (Personalverordnung) mit einer…
Ergänzungskräften ist seitens der Träger grundsätzlich die Möglichkeit zu geben, eine Ausbildung zur sozialpädagogischen Fachkraft zu absolvieren. Für alle…
Ebenfalls sind sozialpädagogische Fachkräfte Personen, denen gemäß § 13b des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes NRW ein partieller Zugang zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.