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Das für Soziales zuständige Ministerium leistet den finanziellen Ausgleich für jedes Jahr und zahlt ihn jeweils spätestens am 1. Februar aus. Der Belastungsausgleich für die Jahre 2023 und 2024 wird rückwirkend am 1. Februar 2025 beglichen.
Das für Schule zuständige Ministerium leistet den finanziellen Ausgleich für jedes Schuljahr und zahlt ihn jeweils spätestens am 1. Februar aus, erstmals…
Das für Schule zuständige Ministerium leistet den finanziellen Ausgleich für die jährlich wiederkehrenden Kosten ab dem Jahr 2024 jährlich bis spätestens 1.…
Für alle übrigen Feststellungen und Zahlungen des finanziellen Belastungsausgleichs gemäß § 23 des Eingliederungsgesetzes ist das für Soziales zuständige…
Der Ausgleich erfolgt zum 30. Juni des betreffenden Jahres. Davon abweichend wird der Ausgleich für das Jahr 2022 am 30. September 2022 ausgezahlt.
Der finanzielle Ausgleich wird den betroffenen Gemeinden und Gemeindeverbänden nach Maßgabe der Anlage jährlich jeweils zum 31. Januar, für das Schuljahr…
Der Belastungsausgleich nach § 1 ist von dem für Soziales zuständigen Ministerium im Einvernehmen mit dem für Kommunales zuständigen Ministerium sowie dem für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.