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Ordnungsbehördliche Verordnungen der Ministerien sind in dem Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen, Verordnungen der Landesordnungsbehörden in den Regierungsamtsblättern zu verkünden. Die Verordnungen der örtlichen Ordnungsbehörden und der Kreisordnungsbehörden sind vom Hauptverwaltungsbeamten auszufertigen und an der Stelle zu verkünden, die für die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen vorgesehen ist.
Ordnungsbehördliche Verordnungen treten, soweit in ihnen nichts anderes bestimmt ist, eine Woche nach dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. Ein früherer Zeitpunkt für das Inkrafttreten soll nur dann bestimmt werden, wenn es im öffentlichen Interesse geboten ist; jedoch darf dieser Zeitpunkt nicht vor dem Tage nach der Verkündung liegen.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen Hinweis Wiederherstellung des Verordnungsranges…
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Der Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen Hinweis Wiederherstellung des Verordnungsranges…
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen Hinweis Wiederherstellung des Verordnungsranges…
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Der Innenminister Hinweis…
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Der Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen Hinweis Wiederherstellung des Verordnungsranges…
Die Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Die Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen. Hinweis (Artikel 107 des Ersten Gesetzes zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.