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Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren / Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen stehen für Leistungen, die im Rahmen der Tätigkeiten nach § 1 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 ÖbVermIng BO NW erbracht werden, Kosten nach dieser Verordnung zu.
Für den sich aus der Berufsausübung des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs ergebenden Aufwand des Landes, der nicht durch Gebühren abgegolten ist, wird…
Für Amtshandlungen des amtlichen Vermessungswesens und der amtlichen Grundstückswertermittlung werden Kosten nach dieser Verordnung erhoben. Der in der Anlage…
Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur hat dafür zu sorgen, dass die für ihn auf Grund dieses Gesetzes geltenden Berufspflichten auch von durch ihn…
Bei Kooperationen nach § 13 Absatz 1 Nummer 1 ÖbVIG NRW gilt Absatz 2 für jeden einzelnen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur.
Werden Amtshandlungen nicht von der ursprünglich beauftragten, sondern von einer anderen Vermessungsstelle gemäß den Vorschriften des Gesetzes über die…
Amtshandlungen, die sowohl von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren als auch von Vermessungs- und Katasterbehörden ausgeführt werden können, sind mit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.