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Die zentrale Gutachtenstelle für Landesbedienstete[2] als Organisationseinheit im Landesamt für Gesundheit und Verbraucherschutz wird durch eine Amtsärztin oder einen Amtsarzt geleitet. Gleiches gilt für die Gutachtenstelle „Polizeiärztlicher Dienst“ beim Ministerium für Inneres, Bauen und Sport. § 3 Satz 3 und 4 gilt entsprechend.