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Das Land gewährt aus den Mitteln nach dem Regionalisierungsgesetz Zuwendungen für Bürgerbusvorhaben. Als Bürgerbus gilt der mit Kleinbussen betriebene ÖPNV, soweit der Be-trieb von einem zu diesem Zweck gegründeten Verein mit ehrenamtlich tätigen Fahrerinnen und Fahrern durchgeführt wird. Bürgerbusvorhaben werden überwiegend zur Ergänzung des ÖPNV in nachfrageschwachen Regionen eingesetzt. Sie werden mit Zuwendungen für Fahr-zeugbeschaffungen, für bedarfsgesteuerte Bürgerbusverkehre, zum Ausgleich von Organisa-tionsausgaben und für sonstige Maßnahmen zur Verbesserung der Bürgerbusangebote ge-fördert.
Das Land gewährt aus den Mitteln nach dem Regionalisierungsgesetz Zuwendungen für weitere Maßnahmen im ÖPNV im besonderen Landesinteresse sowie zur Verbesserung der Qualität, der Sicherheit und des Services sowie für Maßnahmen zur Erprobung neuer Bedienkonzepte im ÖPNV.
Das Land gewährt den Zweckverbänden aus den Mitteln nach dem Regionalisierungsgesetz, nach dem Entflechtungsgesetz sowie ab dem Jahr 2020 aus Landesmitteln in…
Die zweckgebundenen Mittelzuweisungen des Bundes nach dem Regionalisierungsgesetz für Maßnahmen des öffentlichen Personennahverkehrs sind insbesondere…
Das Land gewährt nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Pauschalen und Zuwendungen
Bei der Planung und Ausgestaltung des ÖPNV sollen bei geringer Nachfrage die Möglichkeiten alternativer Bedienungsformen wie Linienbedarfsverkehre, Sammel- und…
Zuwendungsempfänger können Kreise, Städte und Gemeinden, öffentliche und private Verkehrsunternehmen, Eisenbahnunternehmen sowie juristische Personen des…
Die Festlegung erfolgt durch Rechtsverordnung, die das für das Verkehrswesen zuständige Ministerium im Einvernehmen mit dem Verkehrsausschuss des Landtags…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.