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Der Vorstand des Oberprüfungsamtes hat folgende Aufgaben:
Er regelt die allgemeinen Fragen des Prüfungswesens und die Handhabung des Prüfungsdienstes. Ferner gehört es zu seinen Aufgaben, Vorschläge für eine Änderung oder Ergänzung der Prüfungsvorschriften zu machen.
Er stellt den jährlichen Geschäftsbericht des Oberprüfungsamtes auf (Artikel 5 Abs. 2 Buchst. e).