BPatG, 15 W (pat) 22/14Beschluss v. 2016-12-07 · § 20 PatG
Patentbeschwerdeverfahren – "Trifloxystrobin" – zum Widerruf eines ergänzenden Schutzzertifikats auf Antrag des Inhabers
BPatG, 4 Ni 42/14Urteil v. 2016-11-15 · § 20 Abs 1 Nr 1 PatG
Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Intrakardiale Pumpvorrichtung" – keine Bindung an einen auf die ausschließlich beschränkte Verteidigung des Patents gerichteten Antrags – Beschränkungswirkung erfolgt erst aufgrund des Urteils und mit Eintritt der Rechtskraft – zur Abstimmung mit dem parallelen Patentverletzungsverfahren – zum Verzicht auf Schutz für die Vergangenheit und die Zukunft
BPatG, 2 Ni 6/15 (EP)Beschluss v. 2015-11-26 · § 20 PatG
Patentnichtigkeitsklageverfahren – "(keine) Aussetzung des Nichtigkeitsverfahrens wegen Vindikationsklage" – auf Übertragung und Umschreibung des Streitpatents gerichtete erfolgreiche Vindikationsklage der Nichtigkeitsklägerin – zum Beeinflussung auf das Nichtigkeitsverfahrens – zum Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses des Nichtigkeitsklägers bei dessen sachlicher Patentinhaberschaft – keine Aussetzung des Nichtigkeitsverfahrens bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung im Vindikationsrechtsstreit – sachlich widersprüchliche Entscheidungen drohen nicht - prozessökonomische Gründe gebieten keine Aussetzung
BPatG, 8 W (pat) 32/07Beschluss v. 2013-01-31 · § 20 PatG
Patenteinspruchsverfahren – "Schrumpfkappe" – Teilverzicht auf Patent kann im Einspruchsverfahren erklärt werden – Umfang und Zeitpunkt der Teilerledigung gesondert können zur Klarstellung gesondert festgestellt werden – zu den Anforderungen an eine Erklärung des Verzichts - zur Wahrung der Schriftform der Verzichtserklärung reicht die Übersendung per Telefax aus
BPatG, 7 W (pat) 333/06Beschluss v. 2010-10-20 · § 20 PatG
Patenteinspruchsverfahren – "Vorrichtung zum Heißluftnieten" – zur Erledigung des Einspruchs- bzw. Einspruchsbeschwerdeverfahren: Erledigung in der Hauptsache möglich – teilweise Erledigung bei Erlöschen des Patents durch Patentverzicht oder Nichtzahlung der Jahresgebühr – zum Rechtsschutzziel des Einspruchs - zum besonderen Rechtsschutzbedürfnis des Einsprechenden nach dem Erlöschen des Streitpatents – Ausgestaltung des auf rückwirkende Beseitigung eines Verwaltungsaktes gerichteten Einspruchs als Popularrechtsbehelf – zum Allgemeininteresse an der rückwirkenden Beseitigung der Patenterteilung – im Falle des Erlöschens des Streitpatents und des Ausschlusses, für die Vergangenheit noch Ansprüche aus dem Patent gegenüber dem Einsprechenden/Dritten geltend zu machen: Einspruchsverfahren ist in der Hauptsache (insgesamt) erledigt - Patentinhaber hat Wegfall des Allgemeininteresses darzulegen und nachzuweisen