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Die Ausbildung zur Pflegeassistentin oder zum Pflegeassistenten vermittelt die für eine qualifizierte Mitwirkung an der Pflege, Versorgung und Betreuung pflegebedürftiger Menschen aller Altersstufen in akut und dauerhaft stationären sowie ambulanten Pflegesituationen erforderlichen fachlichen und personalen Kompetenzen einschließlich der zugrunde liegenden methodischen, sozialen, interkulturellen und kommunikativen Kompetenzen und der zugrunde liegenden Lernkompetenzen sowie der Fähigkeit zum Wissenstransfer und zur Selbstreflexion, mit denen die erforderliche Handlungskompetenz für eine qualifizierte Mitwirkung und Mithilfe der in § 4 genannten Pflegesituationen erlangt wird.
Die Mitwirkung an der Pflege, Versorgung und Betreuung pflegebedürftiger Menschen im Sinne des Absatzes 1 umfasst präventive, kurative, rehabilitative, palliative und sozialpflegerische Maßnahmen zur Erhaltung, Förderung, Wiedererlangung oder Verbesserung der physischen und psychischen Situation der pflegerisch zu versorgenden Menschen, soweit die Mitwirkung nicht anderen Berufsgruppen vorbehalten ist. Sie erfolgt entsprechend dem allgemein anerkannten Stand pflegewissenschaftlicher, medizinischer und weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse auf Grundlage einer beruflichen Ethik, die auf dem Ethikkodex für Pflegende des International Council of Nurses (ICN) basiert. Sie berücksichtigt die konkrete Lebenssituation, den sozialen, kulturellen und religiösen Hintergrund, die sexuelle Orientierung sowie die Lebensphase der zu pflegenden Menschen. Sie unterstützt die Selbstständigkeit der pflegerisch zu versorgenden Menschen und achtet deren Recht auf Selbstbestimmung.
Die Ausbildung befähigt insbesondere Sie soll insbesondere dazu befähigen, die in § 4 genannten selbstständigen und delegierbaren Tätigkeiten auszuführen.
zur selbstständigen Wahrnehmung
grundpflegerische Maßnahmen in stabilen Pflegesituationen sicher durchzuführen,
im Pflegeprozess bei der Erstellung von Biografie und Pflegeplanung unterstützend mitzuwirken, den Pflegebericht fortzuschreiben und die eigenen Tätigkeiten selbstständig zu dokumentieren,
Kontakte mit pflegebedürftigen Menschen herzustellen, mit ihnen einen respektvollen Umgang zu pflegen und sie unter Beachtung wesentlicher Vorbeugungsmaßnahmen bei der Grundversorgung zu unterstützen, Ressourcen zu erkennen und aktivierend in die Pflegehandlung einzubeziehen,
pflegebedürftige Menschen bei der Lebensgestaltung im Alltag unter Beachtung der Lebensgeschichte, der Kultur und der Religion zu unterstützen,
Notfallsituationen und Veränderungen der Pflegesituation durch gezielte Beobachtung rechtzeitig zu erkennen und angemessen zu handeln,
mit anderen Berufsgruppen unter Reflexion der Situation und der eigenen Rolle zusammenarbeiten,
in akut und dauerhaft stationären sowie ambulanten stabilen Pflegesituationen insbesondere pflegerische und soziale Aufgaben der Versorgung und Betreuung unter Anleitung einer Pflegefachperson verantwortlich wahrzunehmen,
unter Anleitung und Überwachung einer Pflegefachperson
ausgewählte, ärztlich veranlasste diagnostische und therapeutische Verrichtungen durchzuführen (insbesondere Kontrolle von Vitalzeichen, Medikamentengabe, subkutane Injektionen, Inhalationen, Einreibungen, An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen) und
Menschen in der Endphase ihres Lebens unterstützend zu begleiten und zu pflegen,
an der Einleitung lebenserhaltender Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen der Ärztin oder des Arztes mitzuwirken,
unter Anleitung und Aufsicht einer Pflegefachperson Assessmentinstrumente anzuwenden.
Während der Ausbildung zur Pflegeassistentin oder zum Pflegeassistenten werden ein berufliches, ethisch fundiertes Pflegeverständnis und ein berufliches Selbstverständnis entwickelt und gestärkt. Dies schließt die Vermittlung der erforderlichen fachlichen und personalen Kompetenzen einschließlich der zugrunde liegenden methodischen, sozialen und kommunikativen Kompetenzen und der zugrunde liegenden Lernkompetenzen sowie der Fähigkeit zum Wissenstransfer und zur Selbstreflexion ein. Lebenslanges Lernen wird dabei als ein Prozess der eigenen beruflichen Biografie verstanden und die fortlaufende persönliche und fachliche Weiterentwicklung als notwendig anerkannt.