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Als weitere Lehrkraft kann eingesetzt werden, wer über einen entsprechenden Berufsabschluss oder Hochschulabschluss verfügt und stundenweise für spezielle Teilbereiche des Unterrichts eingesetzt wird (Honorarkraft). Die Pflegeschulen stellen die Geeignetheit der Honorarkraft sicher und beurteilen diese. Die fachlichen Kompetenzen sind auf Aufforderung durch die zuständige Behörde gegenüber dieser zu begründen.