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Hat ein Prüfling die Bedingungen gemäß § 16 erfüllt, erklärt der Zentrale Abiturausschuss die Abiturprüfung für bestanden und erkennt die allgemeine Hochschulreife zu, die in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland anerkannt ist.
Der Beschluss des Zentralen Abiturausschusses wird dem Prüfling bekannt gegeben.
Ein Prüfling, dem die allgemeine Hochschulreife zuerkannt worden ist, erhält ein "Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife".
Ein Prüfling, dem die allgemeine Hochschulreife zuerkannt worden ist, erhält ein "Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife".
Hat die Schülerin oder der Schüler die Bedingungen gemäß § 29 erfüllt, erklärt der Zentrale Abiturausschuss die Abiturprüfung für bestanden und erkennt die…
Haben die Studierenden die Bedingungen der §§ 43, 57 erfüllt, erklärt der Zentrale Abiturausschuss die Abiturprüfung für bestanden und erkennt ihnen die…
Die Abiturprüfungskommission stellt fest, ob die Prüfung bestanden ist und die Allgemeine Hochschulreife zuerkannt wird.
Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung wird die allgemeine Hochschulreife erworben.
über die Zuerkennung der allgemeinen Hochschulreife.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.