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Externenprüfungen finden in der Regel einmal jährlich statt. Sie werden an einer Schule durchgeführt, die von der nach § 4 Abs. 1 zuständigen Schulaufsichtsbehörde bestimmt wird.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil; soweit die zu Grunde liegende APO-BK eine fachpraktische Prüfung vorsieht, zusätzlich aus einem praktischen Teil.
Externenprüfungen finden einmal jährlich statt. Sie bestehen aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die schriftliche Prüfung erfolgt in drei Fächern, die mündliche Prüfung in mindestens…
Die Abiturprüfung für Externe findet nach der terminlichen Festsetzung der obersten Schulaufsichtsbehörde einmal im Jahr statt.
Die Fächer und die Dauer der schriftlichen und mündlichen Prüfung richten sich nach den Bestimmungen für die Externenprüfung der APO-BK; Absatz 5 bleibt…
Die Prüfungen bestehen aus einem schriftlichen, einem mündlichen und gegebenenfalls einem praktischen Teil. Die Geheimhaltung der Prüfungsaufgaben ist durch die…
Die Prüfungen werden schriftlich abgelegt, in den Fällen des § 34 Absatz 2 Satz 1 auch mündlich.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.