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Über die Teilnahme an der Prüfung erhält der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin von der zuständigen Stelle eine Bescheinigung.
Die Bescheinigung enthält
die Bezeichnung "Bescheinigung über die Teilnahme an der Zwischenprüfung",
die Personalien des Prüfungsteilnehmers/der Prüfungsteilnehmerin,
die Bezeichnung des Ausbildungsberufs, der Fachrichtung, in der der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin ausgebildet wird sowie den Ausbildenden,
die in den Prüfungsarbeiten erzielten durchschnittlichen Punktzahlen,
das Datum der Prüfung,
die Unterschriften des/der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses und eines Vertreters/einer Vertreterin der zuständigen Stelle,
das Siegel der zuständigen Stelle.
Die Bescheinigung hat auch die in den einzelnen Prüfungsarbeiten festgestellten wesentlichen Mängel im Ausbildungsberuf anzugeben; sie kann ferner Hinweise enthalten, die der Ausbildung förderlich sind.
Eine Mehrausfertigung der Bescheinigung erhalten der gesetzliche Vertreter, der Ausbildende und die Berufsschule. V. Abschnitt Schlussbestimmungen
Über die Teilnahme an der Zwischenprüfung und deren Ergebnis wird von der zuständigen Stelle eine Bescheinigung ausgestellt, die dem Prüfling, dem oder der…
Das Prüfungszeugnis enthält
eine Bescheinigung über die Teilnahme an dem vorgeschriebenen Teil 1 der Abschlussprüfung,
Die Zwischenprüfungsbescheinigung hat auch die in den einzelnen Prüfungsarbeiten festgestellten wesentlichen Mängel im Ausbildungsberuf anzugeben; sie soll…
Über die bestandene Prüfung erhält der Prüfling von der zuständigen Stelle ein Zeugnis. Das Prüfungszeugnis enthält
Das Prüfungszeugnis erhält die Bezeichnung "Prüfungszeugnis nach §§ 37, 62 des Berufsbildungsgesetzes".
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.