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Jede Prüfungsarbeit ist innerhalb von sechs Wochen nach dem letzten Prüfungstag von zwei Mitgliedern des Prüfungsausschusses zu bewerten. In den Prüfungsarbeiten sollen Korrekturhinweise gegeben werden. Dabei ist das folgende Punktsystem anzuwenden: Punkte eine den Anforderungen in besonderem Maße entsprechende Leistung = sehr gut 100 bis 87,5 eine den Anforderungen voll entsprechende Leistung = gut unter 87,5 bis 75 eine den Anforderungen im allgemeinen entsprechende Leistung = befriedigend unter 75 bis 62,5 eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im ganzen den Anforderungen noch entspricht = ausreichend unter 62,5 bis 50 eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen läßt, daß die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind = mangelhaft unter 50 bis 25 eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst die Grundkenntnisse lückenhaft sind = ungenügend unter 25 bis 0
Zur Ermittlung der durchschnittlichen Punktzahl für jede Prüfungsarbeit ist die Summe der erzielten Punkte durch zwei zu dividieren. Ergeben sich dabei Bruchteile von Punkten, ist die zweite Stelle nach dem Komma bis vier nach unten, ab fünf nach oben zu runden.
Für erhebliche Mängel bei der Gliederung der Arbeit, im Ausdruck sowie bei der äußeren Form, der Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik können bis zu 8 Punkte je Arbeit von den für die fachliche Leistung vergebenen Punkten abgezogen werden.
Für erhebliche Mängel bei der Gliederung der Arbeit, im Ausdruck sowie bei der äußeren Form, der Rechtschreibung, Zeichensetzung und Grammatik können bis zu 8…
Die Prüfungsleistungen sind nach folgendem Punktesystem zu bewerten: Note Punkte eine den Anforderungen in besonderem Maße entsprechende Leistung = sehr gut 100…
Für erhebliche Mängel bei der Gliederung der Arbeit, im Ausdruck sowie bei der äußeren Form und der Rechtschreibung können bis zu acht Punkten von den für die…
Die einzelnen Prüfungsleistungen sind wie folgt zu bewerten: sehr gut (1) = 14 bis 15 Punkte | für eine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maße…
Die Leistungen während der Ausbildung einschließlich der Prüfung dürfen nur wie folgt bewertet werden: sehr gut | = | 15 und 14 Punkte: eine den Anforderungen…
Für die einzelnen Prüfungsleistungen und das Gesamtergebnis der Prüfung werden folgende Noten erteilt: sehr gut (1) | = eine den Anforderungen in besonderem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.