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Die Entscheidung über die erfolgreiche Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme erfolgt durch den Träger der Qualifizierungsmaßnahme im Benehmen mit der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz und der Landespolizeidirektion. Kann die erfolgreiche Teilnahme nicht bestätigt werden, ist die Entscheidung schriftlich zu begründen. Auf der Grundlage der gemäß § 8 vorzulegenden Nachweise hat der Träger der Qualifizierungsmaßnahme die erfolgreiche Teilnahme an der gesamten Qualifizierungsmaßnahme festzustellen.
Die Entscheidung über die erfolgreiche oder über die nicht erfolgreiche Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme ist der obersten Dienstbehörde mitzuteilen. Anlage 1 Im neuen Fenster: das folgende PDF-Dokument