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Die Entscheidung über die erfolgreiche Teilnahme an den jeweiligen Qualifizierungsmaßnahmen mit Leistungskontrollen erfolgt durch den jeweils zuständigen Träger der Qualifizierungsmaßnahmen. Kann die erfolgreiche Teilnahme nicht bestätigt werden, ist die Entscheidung schriftlich zu begründen. Ist die Fachhochschule für Verwaltung des Saarlandes Träger der Qualifizierungsmaßnahmen, so entscheidet sie über die erfolgreiche Teilnahme oder über die nicht erfolgreiche Teilnahme an den gesamten Qualifizierungsmaßnahmen. Ansonsten entscheidet der nach § 2 Absatz 1 zuständige Träger der Qualifizierungsmaßnahmen.
Die Entscheidung über die erfolgreiche oder über die nicht erfolgreiche Teilnahme an den Qualifizierungsmaßnahmen mit Leistungskontrollen ist der obersten Dienstbehörde mitzuteilen.