§ 10 TechVerwQualV SL
Entscheidung über die erfolgreiche Teilnahme an den Qualifizierungsmaßnahmen mit Leistungskontrollen
(1)
Die Entscheidung über die erfolgreiche Teilnahme an den jeweiligen Qualifizierungsmaßnahmen mit Leistungskontrollen erfolgt durch den jeweils zuständigen Träger der Qualifizierungsmaßnahmen. Kann die erfolgreiche Teilnahme nicht bestätigt werden, ist die Entscheidung schriftlich zu begründen. Auf der Grundlage der vorliegenden Leistungskontrollen hat die Fachhochschule für Verwaltung des Saarlandes die erfolgreiche Teilnahme an den gesamten Qualifizierungsmaßnahmen festzustellen.
(2)
Die Entscheidung über die erfolgreiche oder über die nicht erfolgreiche Teilnahme an den Qualifizierungsmaßnahmen mit Leistungskontrollen ist der obersten Dienstbehörde mitzuteilen.