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Prüfstellen sind von der obersten Bauaufsichtsbehörde anerkannte Behörden oder sonstige Stellen, die bauaufsichtliche Prüfaufgaben im Bereich der Standsicherheit wahrnehmen. Organisationen der Technischen Überwachung können für den Bereich Fliegende Bauten als Prüfstelle anerkannt werden. Die Prüfstellen unterstehen der Aufsicht der obersten Bauaufsichtsbehörde oder der von ihr bestimmten Behörde.
Die Prüfstellen müssen mit geeigneten Ingenieurinnen oder Ingenieuren besetzt sein. Sie müssen von einer oder einem im Bauingenieurwesen besonders vorgebildeten und erfahrenen Beamtin oder Beamten des höheren bautechnischen Verwaltungsdienstes oder vergleichbaren Angestellten geleitet werden. Für Organisationen der Technischen Überwachung, die für bestimmte Aufgaben als Prüfstelle anerkannt werden, kann die oberste Bauaufsichtsbehörde Ausnahmen von den Anforderungen des Satzes 2 zulassen.
Anerkennungen anderer Länder gelten auch im Saarland.