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Die schriftliche Prüfung erstreckt sich auf die Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch und nach Wahl des Prüfungsteilnehmers eines der Fächer Physik, Chemie oder Biologie. § 5 Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend.
Die mündliche Prüfung erstreckt sich
auf die Fächer Physik, Chemie und Biologie.
Sie kann fachpraktische Teile enthalten. Auf Antrag des Prüfungsteilnehmers ersetzt die Schulaufsichtsbehörde die mündliche Prüfung
in einem Fach durch die Leistungen der Jahrgangsstufe 12 in diesem Fach, wenn die Anforderungen an diese Leistungen den Prüfungsanforderungen gleichwertig sind, und
in einem der in Satz 1 Nummer 2 genannten Fächer durch die Jahresarbeit, die der Prüfungsteilnehmer in der Jahrgangsstufe 12 erarbeitet hat.
Wird einem Antrag gemäß Satz 2 entsprochen, ist der Prüfungsausschuss an die Bewertung der Leistungen durch die Waldorfschule gebunden.
§ 4 Absatz 3 gilt entsprechend, wenn nicht eine Ersetzung gemäß Absatz 2 Satz 2 erfolgt.
Die Prüfungsfächer im Abschlussverfahren zum Erwerb des Abschlusses gemäß § 3 sind Deutsch, Englisch und Mathematik. Im Übrigen gilt Absatz 2 Satz 2. Die…
Gegenstand der Projektprüfung gemäß § 16 der Verordnung - Prüfungsordnung - über die staatliche Abschlussprüfung zum Erwerb des Mittleren Bildungsabschlusses an…
Gegenstand der Projektprüfung gemäß § 16 der Verordnung - Prüfungsordnung - über die staatliche Abschlussprüfung zum Erwerb des Mittleren Bildungsabschlusses an…
Die schriftlichen Prüfungen erstrecken sich auf die Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch und nach Wahl des Prüfungsteilnehmers eines der Fächer Physik, Chemie…
eines der Fächer Geschichte, Geographie oder Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung sowie
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.