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Die Bewertung des Verhaltens erfolgt unter Berücksichtigung der Rechte und Pflichten des Schülers/der Schülerin, die sich aus den für ihn/sie geltenden schulrechtlichen Bestimmungen ergeben; dabei ist auch das Verhalten in der Gruppe zu berücksichtigen. Die Bewertung der Mitarbeit bezieht sich vor allem auf die Bereitschaft und das Bemühen des Schülers/der Schülerin, selbständig oder gemeinsam mit anderen Aufgaben zu lösen und im Unterricht mitzuarbeiten.
Verhalten und Mitarbeit werden auf Grund der Vorschläge der einzelnen Lehrer/Lehrerinnen durch die Klassenkonferenz unter Vorsitz des Schulleiters/der Schulleiterin oder des Stellvertreters/der Stellvertreterin bewertet.
Die Bewertung erfolgt mit „sehr gut“, wenn das Verhalten oder die Mitarbeit des Schülers/der Schülerin besondere Anerkennung verdient, „gut“, wenn das Verhalten oder die Mitarbeit des Schülers/der Schülerin den an ihn/sie zu stellenden Erwartungen entspricht, „befriedigend“, wenn die Erwartungen im Ganzen ohne wesentliche Einschränkungen erfüllt werden, „nicht immer befriedigend“, wenn die Erwartungen mit erheblichen Einschränkungen erfüllt werden, „unbefriedigend“, wenn das Verhalten oder die Mitarbeit des Schülers/der Schülerin nicht den Erwartungen entspricht.
Die Bewertung „unbefriedigend“ ist im Zeugnis unter „Bemerkungen“ zu begründen.