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Die Verordnungsermächtigung nach § 74 Abs. 1 Nrn. 1, 2, 4 und 5 Personenstandsgesetz wird gemäß § 74 Abs. 2 Personenstandsgesetz auf das Innenministerium übertragen. Die Weiterübertragung umfasst auch die Befugnis zur Änderung und Aufhebung der §§ 1 Abs. 2 und 3, 2, 3 Abs. 1 - 3, 4 und 5.
Die der Landesregierung in § 15 Absatz 3, § 17 Absatz 4 und 5, § 28b Absatz 1, § 32 und § 35 Absatz 3 Satz 3 IfSG eingeräumten Ermächtigungen zum Erlass einer…
Das für Justiz zuständige Ministerium wird ermächtigt, Verordnungen nach Maßgabe des § 20 Absatz 3 Satz 5 und 6, des § 21 Absatz 1 Satz 2 und 3 und Absatz 9…
Das für Inneres zuständige Ministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung
Das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport wird gemäß § 42 Absatz 5 Satz 4 des Waffengesetzes ermächtigt, Rechtsverordnungen nach Maßgabe des § 42 Absatz 5…
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie kann die ihm nach § 7 Absatz 1 bis 3 zugewiesenen Aufgaben durch Rechtsverordnung auf eine nachgeordnete…
Auf das Ministerium übertragen werden die Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen nach
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.