Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Saarland über die Zugehörigkeit der Mitglieder der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes zur Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung · Art. 11
Für Mitglieder, deren Mitgliedschaft vor dem 1. Januar 2006 mit Anwartschaftsberechtigung aus früherer Mitgliedschaft geendet hat, bleibt § 29 Abs. 1 in der bis dahin geltenden Fassung maßgebend.
Art. 11 § 46a PsychThBY/SLStVtr SL
Art. 11 § 46a PsychThBY/SLStVtr SLKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen