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Zu den Kompetenzfeldern nach Absatz 1 werden Module angeboten, die in einem Rahmenlehrplan (Anlage) festgelegt sind. Die inhaltliche Ausgestaltung der Präsenzschulungen nach dem Rahmenlehrplan, insbesondere die Auswahl und Gewichtung der einzelnen Module obliegt dem für Justiz zuständigen Ministerium. Auf die Kompetenzfelder nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 und 2 sowie Nummer 3 und 4 sollen jeweils 20 Tage entfallen.
Teil der Qualifizierung kann ein durch die nach § 3 Absatz 1 zuständige Stelle zu regelnder fachpraktischer Einsatz sein. Der fachpraktische Einsatz kann bis zu einem Umfang von fünf Tagen auf die Gesamtdauer der Qualifizierung angerechnet werden. Einzelne Module sind jedoch vollständig zu absolvieren, eine Teilanrechnung findet nicht statt.
Eine erfolgreich absolvierte vergleichbare Qualifizierung für die berufliche Entwicklung innerhalb der Laufbahngruppe 2 des allgemeinen Verwaltungsdienstes oder der Steuerverwaltung gilt als erfolgreiche Qualifizierung im Sinne dieser Verordnung.
Die für die modulare Qualifizierung erforderlichen Kompetenzen können auch im Wege der Kooperation bei anderen öffentlich-rechtlichen Bildungsträgern erworben werden.
rechtliche Kompetenzen,
rechtliche Kompetenzen
Voraussetzungen für die Anerkennung sind: 1. a) die Fortbildungsveranstaltung entspricht nach Inhalt, Umfang und Art einem Modul oder b) die beruflich…
Die Organisation der modularen Qualifizierung obliegt der nach § 3 Absatz 1 zuständigen Stelle in Absprache mit den zu qualifizierenden Beamtinnen oder Beamten.
Die Qualifizierung umfasst
ausgeprägte Führungs- und Managementerfahrungen und die diesbezüglichen Kompetenzen und
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.